Anträge

Hier erhalten Sie die Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe:

http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf40/sammelantrag_but.pdf

Beantragt werden können:

  • Ausflüge mit der Klasse, oder mit dem Offenen Ganztag …. dieses Feld sollten Sie ankreuzen- Sie bekommen Gutscheine zugeschickt, die Sie in der Schule abgeben können. Findet ein Ausflug statt wird dies von der Schule auf dem Gutschein bestätigt. Entweder wird der Betrag direkt auf das Konto der Lehrerin überwiesen oder auf Ihr Konto zurückerstattet.
  • Mehrtägige Klassenfahrten …. steht eine Klassenfahrt an oder eine Fahrt mit dem Offenen Ganztag, werden mit diesem Antrag die gesamten Kosten übernommen.
  • Mittagsessen in der Schule …. Besucht ihr Kind den Offenen Ganztag, sollten Sie dieses Feld unbedingt ankreuzen, denn Sie müssen keinen Beitrag zum Mittagessen leisten!
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben …. auch diesen Zusatzantrag sollten Sie auf jeden Fall ausfüllen. Falls ihr Kind einen Verein besucht oder ein Musikinstrument lernt, können Sie hier einen Zuschuss von 10,-€ im Monat erhalten. Falls nicht, kreuzen Sie ganz unten das Feld „Mir ist derzeit noch nicht bekannt….“ an. Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung werden die 10,-€ im Monat angespart und Sie können z.B. im Sommer eine Ferienfreizeit für Ihr Kind beantragen.
  • Schulbedarf …. kann nur beantragen, wer Wohngeld oder Kindergeldzuschlag erhält oder zum Kreis der Geringverdiener gehört. Sie bekommen zu Schuljahresbeginn 100€ und im Februar 50€ für Schulmaterialien auf Ihr Konto überwiesen.
  • Lernförderung …. Nachhilfe kann von der Stadt Köln übernommen werden, wenn die Versetzung gefährdet ist, eine bessere Schulformempfehlung angestrebt wird oder ein besseres Schulabgangszeugnis. Ebenfalls wird Nachhilfe „zur Herstellung der Sprachfähigkeit“ (Fähigkeit über mündliche und schriftliche  Form des Sprachgebrauchs) über das Bildungspaket gezahlt.

Egal, was sie beantragen, der Hauptantrag muss immer mit ausgefüllt und angehangen werden.

Folgende Personen können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Gleichzeitig können Sie unter den unten aufgeführten Voraussetzungen den Köln-Pass beantragen, der Sie z.B. zu kostengünstigerer Nutzung der KVB, den Kölner Schwimmbädern, Museen oder dem Zoo, berechtigt. Anträge unter: www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf50/koelnpassantrag.pdf

  • Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten genügt es, wenn Sie ihre BG-Nr. in die vorgesehenen Felder eintragen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie bei mir abgeben, oder Sie senden ihn an: Amt für Soziales und Senioren-Abteilung Bildung und Teilhabe, Köln-Pass: Wiener Platz 2a 51065 Köln-Mülheim.
  • Wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, kopieren Sie bitte Ihren gültigen Leistungsbescheid und fügen ihn dem Antrag hinzu.
  • Gehören Sie zum Kreis der Geringverdiener brauchen Sie Kopien der Nachweise über ihr gesamtes Einkommen und aller regelmäßigen monatlichen Ausgaben. Zu den Einnahmen gehören z.B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Kindergeld (hier reicht auch die Kopie des Kontoauszuges) und Unterhalt (auch hier reicht der Kontoauszug). Zu den Ausgaben zählt die Miete, Strom-, bzw. Gas- oder Ölabrechnung, Versicherungen. Bitte wenden Sie sich damit zuerst an das für Sie zuständige Jobcenter. 

Haben Sie Fragen? Wünschen Sie sich Unterstützung bei der Beantragung? Benötigen Sie Formulare oder sind Sie sich nicht sicher, ob Sie berechtigt sind die Leistungen zu erhalten? Sprechen Sie mich gerne an! Sie erreichen mich unter: 01523 8271931, 0221 888274-30 oder antonia.trogus@netzwerk.koeln .