Informationen rund um die Anmeldung und Einschulung

Informationen rund um die neuen Erstklässler*innen

Liebe Eltern,
auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um die Anmeldung und die spätere Einschulung Ihres Kindes.

Diese Seite befindet sich im Aufbau und wird kontinuierlich ergänzt. (Stand: 18. Oktober 2023)

Hier erfahren Sie, wann was zu tun ist, damit ihr Kind seinen Weg zu uns an die Schule findet.




WICHTIGE TERMINE:

Immer dienstags und donnerstags per Telefon: Terminvergabe zur Anmeldung bei uns im Sekretariat: 0221/888274-10
Dies ist bis zum 19. Oktober 2023 möglich. Termine danach können Sie über unsere Email-Adresse erfragen.

24. und 26. Oktober 2023 von 8 bis 17 Uhr: Anmeldungen, NUR NACH VORHERIGER TERMINVERGABE
25. Oktober 2023: Anmeldungen für Kann-Kinder oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (bitte vorher unbedingt telefonisch abklären, ob tatsächlich ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.

Unser Sekretariat ist nur dienstags und donnerstags besetzt.

WICHTIG:
Sie dürfen nur an EINER Schule anmelden und geben dann einen Erstwunsch und einen Zweitwunsch an. Eine Anmeldung an zwei oder mehr Schulen ist nicht erlaubt und im digitalen System auch nicht möglich.
Bei uns gibt es zwei Standorte, allerdings ist das nicht gleichzusetzen mit dem Erst- und Zweitwunsch. Wir gelten als EINE Schule, die Zweitwunschschule muss also eine andere Schule sein, z.B. die GGS Poller Hauptstraße. Sie müssen eine Zweitwunschschule angeben, ein Auslassen dieser Angabe ist nicht zulässig.
Im Gespräch mit der Schulleitung beim Anmeldetermin geben Sie dann unabhängig davon an, welchen Standort Sie bevorzugen (Am Altenberger Kreuz oder Siegburger Straße). Das ist ein Wunsch, den wir in den allermeisten Fällen erfüllen können und auch wollen.


KRITERIEN ZUR AUFNAHME:

Vorweg: Durch die Erweiterung auf drei Klassen an zwei Standorten stehen uns voraussichtlich genügend freie Plätze zur Verfügung (75, also drei Mal 25 für die drei Klassen).

Sollte die Anzahl von 75 Anmeldungen doch überschritten werden, gelten folgende verbindliche Kriterien:
Schulweglänge – Entfernung zur Schule vom Wohnhaus (auf dem Brief der Stadt Köln stehen die nächstgelegenen Schulen – eine Gemeinschaftsgrundschule und eine katholische Grundschule)
katholische Konfession nachzuweisen mit einem Taufschein (unabhängig von Schulweglänge – durch neueste Urteile gilt hier nicht mehr die Schulweglänge. D.h. auch wenn eine andere katholische Grundschule näher liegt, haben katholische Kinder bei uns einen Vorrang vor nicht-katholischen Kindern.)
AO-SFnächstgelegene GL-Schule: Kinder, die bereits ein genehmigtes Verfahren durchlaufen haben und einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, haben einen Vorrang bei uns, solange wir die nächstgelegene GL-Schule sind.

Nachrangig gilt dann (erst nachdem die oberen beiden Kriterien erfüllt sind): Geschwisterkinder, die nächstes Schuljahr an unserer Schule sein werden.

Kinder ohne katholische Konfession dürfen natürlich gerne angemeldet werden. Dabei unterschreiben die Eltern eine Verpflichtungserklärung, dass ausschließlich katholische Religion angeboten wird und Gottesdienstbesuche vorgesehen sind. Eine Ausnahme und andere Angebote sind laut Schulgesetz nicht vorgesehen.

Zur Information: Es gibt weitere mögliche Kriterien, die eine Schule wählen kann, aber nicht muss. Diese sind der Schulleitung bekannt und können auf Anfrage beim Anmeldetermin erfragt werden. Die Schulleitung entscheidet, welche Kriterien gewählt werden. Die Entscheidung fiel auf die oben genannten, da nach Abwägung alle weiteren Kriterien für uns ausgeschlossen werden. Die Kenntnis und Entscheidung ist ausschlaggebend für ein mögliches Widerspruchsverfahren, falls ein Kind wegen Überhang abgelehnt werden muss.



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Kontaktieren Sie uns gerne bei allen weiteren Fragen:
schulleitung@112148.nrw.schule